CTG’s Errungenschaften

& Events der letzten Zeit

2011.06.24
Die Chinesische Volkszeitung veröffentlicht einen Sonderbericht über CTG’s 20.Geburtstag. mehr

2011.06.20
Chinesische Volkszeitung veröffentlicht Sonderbericht über 20.Geburtstag von CTG; mehr

2011.01.08
CTG ist nun offiziell der erste Vertragspartner der ERGO Direkt Versicherungsgruppe.

2010.08.01
Gemeinsame Aktivitäten und die Landschaft am Rhein genießen Aktivitäten und Landschaft am Rhein, Frankfurt am Main, Deutschland Belegschaftsausflug der CTG. mehr

2010.02.12
CTG bekommt Agent von chinesische IPTV;

2009.09.15
CTG organisiert erfolgreich die Probefahrt von Citroen C5 Serie an dem Nürnberger Ring. mehr

2009.08.21
Als Geschäftspartner ist CTG herzlichen eingeladen zu der 10 Jahresfeier der Care Concept. mehr

2009.05.01
Reiseversicherung - Care Europe: Unter 70 Jahre alt, 19€/monat, man kann auch dran beteiligen wenn man über 80 Jahre alt ist. mehr

2008.06.25.
Neu Produkt von unsere Versicherung, neue Tarife für Leuten die über 80 Jahre alt ist. mehr

Visum

Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die Volksrepublik China
Download: Antragsformular     
Gerne besorgen wir (CTG) für Sie das notwendige China-Visum.


Allgemeine Hinweise:
Anträge auf ein China Visum können seit Ende 2012 nicht mehr persönlich bei der Botschaft oder einem chinesischen Konsulate eingereicht werden. Anträge, die per Post/Kurier dorthin geschickt werden, werden nicht bearbeitet. Die Einreichung der Anträge ist nur über eine Agentur oder einen Konsularprovider (Visa-Service-Zentrale) möglich.
Die Konsulate prüfen alle Anträge zurzeit extrem penibel. Aus diesem Grunde lassen sich verlängerte Bearbeitungszeiten bei Standard-Bearbeitungen leider nicht vermeiden. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge führen in jedem Falle zu verlängerten Laufzeiten, erhöhten Kosten und gelegentlich zur Ablehnung des Visums mit Verhängung von Einreisesperren. 
Wir bemühen uns, solche Probleme im Vorfeld auszuräumen, sind dabei aber unbedingt  auf Ihre Einsicht und Mitarbeit angewiesen. Zusätzlichen Aufwand für die Nachforderung von Unterlagen bzw. die Nachbearbeitung falsch oder unvollständig ausgefüllter Visaanträge müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen. Ein Recht auf ein Einreisevisum für die VR China entsteht dadurch nicht.
Bitte beachten: Die Gültigkeit eines China Visums bezieht sich auf das Zeitfenster der Einreise, nicht auf die genehmigte Aufenthaltsdauer.

Wir besorgen Ihr Visum schnell und zuverlässig! Ihr Zeit- und Kostenvorteil bei der Antragstellung über unseren Service

  • Über uns können Sie Ihr Visum ohne Aufpreis auch per Post beantragen.
  • Wir reichen Ihre Anträge sofort ein.
    (Das Chinese Visa Application Service Center braucht für per Post eingereichte Anträge mindestens zwei Wochen)
  • Wir garantieren zügigen Rückversand Ihres Passes - auch per Kurier oder direkt zum Flughafen.
  • Wir sind immer telefonisch für Sie erreichbar und beraten Sie kostenlos.
    Ihr Antrag wird von uns geprüft; wenn nötig, können Sie ihn noch nachträglich per Email ergänzen.

Wir überprüfen die eingereichten Unterlagen für Ihr China Visum und legen diese, sofern sie der Form nach den Anforderungen für das gewünschte Visum für China entsprechen, schnellstmöglich dem „Chinese Visa Application Center“  zur Visaerteilung vor. Die inhaltliche Überprüfung ist nicht Gegenstand unserer Tätigkeit.  Im Regelfalle senden wir Ihren Pass/Ihre Pässe mit dem China Visum schon am Tage der Rückgabe durch das Konsulat, sofern unsere Auslagen und Entgelte beglichen sind, direkt auf dem von Ihnen gewünschten Wege an Sie zurück.
Die Bearbeitungsdauer der Visa beträgt 4 Arbeitstage. 
Die Gültigkeit des Visums bezieht sich auf den Zeitraum, in dem der Inhaber des Visums nach China einreisen darf. Die Gültigkeit des Visums beginnt mit dem Tag der Ausgabe.
Ab dem Ausstellungsdatum ist das Visum 90 Tage gültig.
Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich überprüft werden.
Für weitere Details verweisen wir auf die offiziellen Seiten des Chinesischen Generalkonsulats in Frankfurt und der chinesischen Botschaft in Berlin

 

Erforderliche Papiere für Einzelvisum:


Tourismusvisum  (L Visum):

Für den Antrag auf Erteilung eines Touristenvisums  (L-Visum) benötigen wir

  • Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate, mindestens eine leere Seite für das Visum.
  • Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild.
  • Reisebestätigung vom Reisebüro für die Gruppentouristen.
  • Einladung von den jeweils einladenden Personen für Familienzusammenführung und Freundesbesuch (mit Pass- oder Ausweiskopie von den einladenden Personen).
  • Flug – (Buchungsbetätigung für den Hin- und Rückflug) und Hotelreservierungen für die Antragsteller, die die China-Reise selbst organisieren. 
    Die Reservierung muss die vollständige Adresse des Hotels, das Datum für Check-in und Check-out, sowie Ihren vollen Namen enthalten. Alternativ zur Hotelreservierung für jeden Tag Ihres China-Aufenthalts.
    Bei gebuchten Pauschalreisen reicht die Bestätigung des Reiseveranstalters, die jedoch auf Ihren Namen lauten muss und Ihre genauen Flugdaten, die Hoteladressen sowie den Reiseverlauf enthalten muss. Es kann auch die Privateinladung einer offiziell in China lebenden Person vorgelegt werden (Das Muster für eine solche Privateinladung lassen wir Ihnen auf Anfrage gern zukommen.)
  • Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung.


  Geschäftsvisum für gewerbliche Zwecke  (M-Visum)

Geschäftsverhandlungen, Montagearbeiten, Schulungen, Messen, Konferenzen und Werbeveranstaltungen. Für den Antrag auf Erteilung eines Geschäftsvisum  (M-Visum) benötigen wir

  • Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate, mindestens eine leere Seite für das Visum.
  • Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild.
  • Das Einladungsschreiben einer bevollmächtigten chinesischen Dienststelle bzw. Institution oder einer von ihnen ermächtigten Firma in der VR China. Diese muss auf dem Briefbogen der einladenden Firma/Institution erstellt sein, den Namen, das Geburtsdatum und die Reisepassnummer der eingeladenen Person enthalten, und außerdem sowohl gestempelt, als auch unterschrieben sein. Die Einladung wird auf Deutsch, Englisch oder Chinesisch erstellt, in China eingescannt und per Email übermittelt.
  • Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung.


Arbeitsvisum  (Z-Visum)

Z1 – Visum zu Arbeitsaufnahme von mehr als 90 Tagen (Arbeitsvisum) (Der Antragsteller muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise beim zuständigen Meldeamt (= Polizeipräsidium) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die in der Regel für ein Jahr ausgestellt wird und bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses jährlich verlängert werden kann

Z2 – Visum zur Arbeitsaufnahme von  unter 90 Tagen(Arbeitsvisum), wird auch über Geschäftsvisum geregelt

Für den Antrag auf Erteilung eines Arbeitsvisum (Z-Visum) benötigen wir

  • Reisepass mit mindestens einer leeren Seite für den Visumeintrag. Dieser muss nach dem Tag der Einreise noch mindestens 12 Monate gültig sein.
  • Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild.
  • Arbeitserlaubnis des chinesischen Arbeitsministeriums (dieses Dokument muss von Ihrem chinesischen Arbeitgeber beantragt werden; es ist im Original vorzulegen)
  • Die Geschäftseinladung der Firma in China, mit der Sie den Arbeitsvertrag abgeschlossen haben (ein Muster lassen wir Ihnen auf Anfrage gerne zukommen, Kopie reicht).
  • Die offizielle Einladung von der Provinzregierung (wird von Ihrem Arbeitgeber in China organisiert, Kopie reicht)


  Studentenvisum für China (X1, X2-Visum)

X1 –      Visum für Langzeitstudenten oder Sprachschüler (ab 6 Monate, Studentenvisum). Der Antragsteller muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise beim zuständigen Meldeamt (Polizeipräsidium) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

X2 –      Visum für Kurzzeitstudenten, Schüler oder Sprachschüler (bis 6 Monate, Studentenvisum). Entspricht dem  F - Visum für Wissenschaftler, Lehrer,       Kulturschaffende, Sportler etc., die aus nichtkommerziellen Gründen nach China     reisen. Für den Antrag auf ein Kulturvisum benötigen Sie neben Antragsformular,    Pass und Passfoto in jedem Fall eine Einladung. Diese muss auf dem Briefbogen der        einladenden Institution erstellt sein, den Namen, das Geburtsdatum und die    Reisepassnummer der eingeladenen Person enthalten, und außerdem sowohl     gestempelt, als auch unterschrieben sein. Die Einladung wird auf Deutsch, Englisch      oder Chinesisch erstellt, in China eingescannt und per Email übermittelt.

Für den Antrag auf Erteilung eines China-Studentenvisums X1 oder X2 benötigen wir:

  • Reisepass mit mindestens einer leeren Seite für den Visumeintrag. Dieser muss nach dem Tag der Einreise noch mindestens 12 Monate gültig sein.
  • Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild.
  • Zulassungsbescheid (Admission Notice) der Schule oder Hochschule. Dieses Dokument ist für das "kleine" Studentenvisum (X2, maximal 180 Tage) als Fotokopie vorzulegen, für das "große" Studentenvisum (X1, über 180 Tage) als Original. Das Original muss von ihnen auf beiden Seiten unterschrieben sein. Es wird nach Bearbeitung des Visumsantrags zurück geschickt.
  • Für das "große" Studentenvisum (X1, über 180 Tage) ist außerdem das amtliche Dokument JW 201/JW 202 vorzulegen Es handelt sich hierbei um ein pergamentenes Dokument mit Durchschlag. Der Bescheid ist im Original und als Fotokopie vorzulegen. Das Dokument muss von Ihnen unterschrieben sein. Das Original wird nach Bearbeitung des Visumsantrags zusammen mit Ihrem Reisepass an Sie zurück geschickt.
  • Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung.
  • Ein aktueller Gesundheitstest inklusive HIV-Untersuchung (Für Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen ist der Test nicht erforderlich). Das Formular für Gesundheitsuntersuchung ist von unserer Webseite herunterzuladen.


  Angehörigenvisum für China (S1-Visum S2-Visum / Q1-Visum Q2-Visum)

 

Zweck: Besuch von in China lebenden Familienangehörigen von mehr als 60 Tagen Dauer (Für Besuche bis 60 Tage Dauer wird ein Touristenvisum "L-Visum beantragt).
Das S-Visum ist für die Begleitung von Familienangehörigen gedacht, die in China für einen längeren Zeitraum eine Arbeit (Z1-Visum) oder ein Studium (X1-Visum) aufnehmen und eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) für China erhalten.
Das Q-Visum ist für ehemalige chinesische Staatsbürger und ihre deutschen Angehörigen gedacht, die den in China verbliebenen Familienteil besuchen möchten und eine entsprechende Einladung von chinesischen Staatsbürgern erhalten.
Unterschieden wird zwischen dem

  • "kleinen Angehörigenvisum" (Q/S 2- bis maximal 180 Tage Aufenthalt) und dem
  • "großen" Angehörigenvisum (Q/S 1 – bis maximal 360 Tage Aufenthalt).

 

Zur Beantragung des "kleinen" Angehörigen-Visums reicht die Vorlage einer formgerechten Privateinladung. Die private Einladung muss die Adresse und Telefonnummer des Gastgebers sowie die Personendaten der eingeladenen Person(en) (vollständiger Name, Reisepassnummer, Geburtsdatum) enthalten. Sie muss für einen bestimmten Zeitraum (von … bis …) ausgesprochen werden, und sie muss per Hand unterschrieben sein. Das "kleine" Angehörigen-Visum (S2/Q2) kann zur einmaligen oder zweimaligen Einreise ausgestellt werden.
Sofern die einladende Person ein in China lebender Chinese ist, reicht es, wenn ihr als Anlage Kopien der Vor- und Rückseite der chinesischen ID-card bzw. eine Kopie des Reisepasses beigefügt wird.
Sofern die einladende Person ein in China lebender Ausländer ist, sind der Einladung stets zwei Kopien aus dem Reisepass der einladenden Person beizufügen: a) die Hauptseite mit dem Foto, b) die Seite mit der gültigen Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit).
Für das "große" Angehörigen-Visum ist zusätzlich ein Nachweis der Familienangehörigkeit vorzulegen. Dieser Nachweis ist in der Regel eine Geburts- oder eine Heiratsurkunde. Inhaber des "großen" Angehörigen-Visums (S1-Visum/Q1-Visum) müssen sich nach Ankunft in China innerhalb von 30 Tagen bei der Polizei melden und eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) beantragen. Damit könne sie das Land dann jederzeit verlassen und wieder einreisen.
Die Einladung kann in China ausgestellt, gescannt und als Dateianlage nach Deutschland übermittelt werden. Zulässig sind die Sprachen Deutsch, Englisch und Chinesisch. Das Muster für eine formal korrekte Privateinladung lassen wir Ihnen auf Anfrage gerne kostenlos per Email zukommen.

 

  Journalistenvisum für China (J-Visum) / J1 und J2

 

Für den Antrag auf Erteilung eines Journalistenvisums benötigen Sie neben Antragsformular, Pass und Passfoto:

  • Reisepass mit mindestens einer leeren Seite für den Visumeintrag. Dieser muss nach dem Tag der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
  • Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular  ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild.
  • eine möglichst detaillierte Erklärung Ihrer Chefredaktion über Ort, Dauer und Zweck Ihrer Recherchen/Berichterstattung (freie Journalisten müssen diese Erklärung selbst ausstellen)
  • eine Einladung eines Veranstalters aus China, in dessen Auftrag Sie berichten sollen. Im günstigsten Fall wird diese Einladung im Namen der Provinzregierung ausgesprochen.

 

Merkblatt zur Beantragung eines Visums für Macau
Eine visumfreie Einreise nach Macau ist zurzeit den Staatsbürgern aus 36 Ländern gestattet (darunter Deutschland, USA und Portugal). Die Staatsbürger der übrigen Länder sind verpflichtet, nach Ankunft am Flughafen in Macau einen Visumantrag zu stellen. http://www.gov.mo/egi/Portal/index.jsp

Merkblatt zur Beantragung eines Visums für Hongkong für deutsche Staatsbürger
Deutsche Staatsbürger können mit einem gültigen Reisepass visumfrei zu Kurzaufenthalten von bis zu 90 Tagen nach Hongkong einreisen. In folgenden Situationen hingegen ist ein Visum beim Generalkonsulat der V.R. China oder bei der Immigrationsbehörde in Hongkong zu beantragen.
1. Der Aufenthalt dauert länger als 90 Tage.
2. Die Einreise dient der Aufnahme einer Arbeitsstelle, einer langfristigen Übersiedlung, Aufführungen, Veranstaltungen und einer Messe oder Ausstellung.
3. Der Aufenthalt dient einem Studium, beruflicher Ausbildung oder Fortbildung in verschiedenen Sektoren.
Folgende Unterlagen sind für das Visum zur Einreise nach Hongkong beim Generalkonsulat der V.R. China in Frankfurt a. M. einzureichen:
1. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular für das Hongkong-Visum mit 2 Lichtbildern.
2. Weitere Unterlagen und Identitätsnachweise müssen auf Nachfrage der zuständigen Konsuln vorgelegt werden.
Da das Genehmigungsverfahren der Immigrationsbehörde in Hongkong obliegt, kann die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt werden, eine Expressbearbeitung ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur Beantragung des Visums für Hongkong und eine vollständige Auflistung der visumpflichtigen Länder sind auf folgender Internetseite abrufbar. http://www.info.gov.hk/immd/
Sollten Ihrerseits noch Fragen bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Team auf:
Telefon: 069 92881882
Email:
caucess@hotmail.com


Was ist der Hauptzweck Ihrer China-Reise und welche Visakategorie ist für Ihren Antrag am besten geeignet?


Hauptreisezweck

Visakategorie

Beschreibung

Austausch, Besuche, Studienreisen und andere Aktivitäten

F

Für Personen, die zu einem Austausch, Besuch, einer Studienreise oder anderen Aktivitäten nach China eingeladen werden.

Gewerbe & Handel

M

Für Personen, die zu gewerblichen Zwecken oder Handel nach China eingeladen werden.

Als Tourist

L

Für Personen die zu touristischen Zwecken nach China reisen.

Familienbesuch, Pflegeverhältnis (Kinder betreffend) oder Besuch von Verwandten, die dauerhaft in China leben

Q1

Für Familienangehörige chinesischer Bürger oder ausländischer Bürger mit Daueraufenthaltsgenehmigung für China, die zu einem Langzeit-Familienbesuch oder zu einem Pflegeverhältnis (Kinder betreffend) nach China reisen möchten. Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in China ist mehr als 180 Tage.
"Familienangehörige" bezieht sich auf Ehegatten, Eltern, Söhne, Töchter, Schwiegersöhne oder -töchter, Brüder, Schwestern, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern.

Q2

Für Personen, die mit chinesischen Bürgern oder ausländischen Bürgern mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung für China verwandt sind und die zu einem Kurzzeit-Familienbesuch nach China reisen möchten. Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in China ist weniger als 180 Tage.

Besuch von Verwandten, die in China arbeiten oder studieren oder für andere private Angelegenheiten

S1

Für Verwandte ausländischer Bürger, die in China arbeiten oder studieren und die zu einem Langzeit-Besuch nach China reisen möchten oder für andere private Angelegenheiten. Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in China ist mehr als 180 Tage.
“Verwandte” bezieht sich auf Ehegatten, Eltern, Söhne oder Töchter unter 18 Jahre und Schwiegereltern.

S2

Für Familienangehörige ausländischer Bürger, die in China arbeiten oder studieren und die zu einem Besuch nach China reisen möchten oder für andere private Angelegenheiten. Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in China ist weniger als 180 Tage.
"Familienangehörige" bezieht sich auf Ehegatten, Eltern, Söhne, Töchter, Schwiegersöhne oder –töchter, Brüder, Schwestern, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern.

Arbeitsaufnahme

Z

Für Personen, die in China arbeiten wollen oder für Aufführungen mit kommerziellem Zweck.

Kommerzielle Aufführung

Transit

G

Für Personen, die zu Transitzwecken durch China in ein Drittland (oder Region) reisen.

Als Crew-Mitglied oder Fahrzeugführer

C

Für Personen, die Crew-Mitglieder von Flugzeugen, Zügen oder Schiffen sind sowie für Fahrzeugführer, die grenzüberschreitende Transporte durchführen. Dies gilt auch für deren begleitende Familienangehörige.

Als Student

X1

Für Personen, die länger als 180 Tage in China studieren möchten.

X2

Für Personen, die weniger als 180 Tage in China studieren möchten

Als besonders qualifizierte Fachkraft

R

Für besonders qualifizierte Fachkräfte oder für Personen, deren Fähigkeiten dringend in China gebraucht werden.

Als Journalist

J1

Für ortsansässige ausländische Journalisten/Mitarbeiter im Medienbereich, die für in China ansässige Medienunternehmen arbeiten. Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in China ist mehr als 180 Tage.

J2

Für ausländische Journalisten/Mitarbeiter im Medienbereich, die vorübergehend zu journalistischen Zwecken nach China reisen möchten. Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in China ist weniger als 180 Tage.

Daueraufenthalt

D

Für Personen, die sich dauerhaft in China aufhalten möchten.

Kost

1.a

Einmalige Einreise

160,- € 

1.b

Zweimalige Einreise innerhalb 180 Tage

160,- €    

1.c

Mehrmalige Einreise innerhalb 180 Tage

160,- €    

1.d

Mehrmalige Einreise innerhalb 365 Tage

190,- €    

Bank Info

Konto Inhalber:Caucess Trading GmbH
Konto:0218768               
BLZ   :50070024  
Bankname:Deutsche Bank
Addresse:Rossmarkt 18, 60311 Frankfurt am Main


IBAN : DE31 500 700 240 0218768 00
BIC    : DEUT DE DBFRA

Onlinedienst

Reiseabteilung
 TALK QQ: 1474186073
TALK QQ: 1839201504
Ticketingabteilung
TALK QQ: 1839201504
Versicherungsabteilung
TALK QQ: 1686483881
Messe und Veranstaltung
TALK QQ: 1839201504
Manager
TALK QQ: 1839201504

CTG 20 Jahre

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